Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - L 12 AL 64/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 26.06.2007 - S 1 AL 6/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - L 12 AL 64/07
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R
Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - L 12 AL 64/07
Ein Anspruch auf Gleichstellung besteht, wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Behinderung bei wertender Betrachtung in seiner Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Nichtbehinderten in besonderer Weise beeinträchtigt und deswegen nur schwer in Arbeit zu vermitteln ist (vgl. SozR 3 - 3870 § 2 Nr. 1).Zwar hat der erkennende Senat in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 11.01.2006 - L 12 AL 31/05 - in Übereinstimmung mit dem von Klägerseite und Sozialgericht angeführten BSG-Urteil vom 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R - entschieden, dass bei der erforderlichen Prognose über das Behaltenkönnen des Arbeitsplatzes keine absolute Sicherheit erforderlich ist und es genüge, dass durch eine Gleichstellung der Arbeitsplatz sicherer gemacht werden kann.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 12 AL 31/05
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - L 12 AL 64/07
Zwar hat der erkennende Senat in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 11.01.2006 - L 12 AL 31/05 - in Übereinstimmung mit dem von Klägerseite und Sozialgericht angeführten BSG-Urteil vom 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R - entschieden, dass bei der erforderlichen Prognose über das Behaltenkönnen des Arbeitsplatzes keine absolute Sicherheit erforderlich ist und es genüge, dass durch eine Gleichstellung der Arbeitsplatz sicherer gemacht werden kann. - LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 230/01
Arbeitsrechtlicher Schutz durch Gleichstellung mit Schwerbehinderten; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - L 12 AL 64/07
In dem vom LSG Niedersachsen entschiedenen Fall (Urteil vom 13.12.2001 - L 8 AL 230/01 - ) war eine allgemeine Arbeitsplatzgefahr durch allgemein bekannte Rationalisierungsmaßnahmen bei der Bundeswehr angenommen worden. - SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 AL 37/04
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - L 12 AL 64/07
Zu fordern ist, dass der Arbeitnehmer ernstlich mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen muss und er sich ohne Gleichstellung nicht gegenüber Gesunden im Wettbewerb um seinen Arbeitsplatz behaupten kann (SG Aachen, Urt. v. 16.03.2005 - S 11 AL 37/04 m.w.N.).
- SG Oldenburg, 24.08.2009 - S 4 AL 287/08 Allgemeine Umstrukturierungspläne eines Unternehmens stellen keine Gefährdung eines Arbeitsplatzes dar (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.06.2008 - L 12 AL 64/07 -).
Die Gleichstellung soll nicht vor allen denkbaren Risiken des Arbeitslebens schützen und kann insbesondere nicht vorbeugend (für den Fall der Fälle) zuerkannt werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.06.2008 a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 AL 4466/11
Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Erhalt des Arbeitsplatzes - …
Der erforderliche Ursachenzusammenhang ist zu verneinen, wenn die Arbeitsmarktprobleme auf andere Gründe als dem Vorliegen einer Behinderung zurückzuführen sind, denn die Gleichstellung kann nicht vor allen denkbaren Risiken des Arbeitslebens schützen (vgl. LSG für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 11.01.2006 - L 12 AL 31/05 - und Urteil vom 04.06.2008 - L 12 AL 64/07 - jew. veröffentlicht in juris). - LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 3 AL 26/14 Der weitere Vortrag, eine Versetzung, gegen die sie sich nicht wehren könne, stehe weiterhin unverändert im Raum, ist gleichfalls nicht geeignet, eine konkrete Arbeitsplatzgefährdung annehmen zu können, da die Gleichstellung nicht vorbeugend zuerkannt werden kann (LSG für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 04.06.2008, - L 12 AL 64/07 - veröffentlicht in juris).
- LSG Hamburg, 02.09.2020 - L 2 AL 5/20 Zu fordern sei, dass der Arbeitnehmer ernstlich mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen müsse und er sich ohne Gleichstellung nicht gegenüber Gesunden im Wettbewerb um seinen Arbeitsplatz behaupten könne (vgl. LSG NRW, Urteil vom 4.6.2008, L 12 AL 64/07).
- LSG Hamburg, 02.09.2020 - L 2 AL 6/20 Zu fordern sei, dass der Arbeitnehmer ernstlich mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen müsse und er sich ohne Gleichstellung nicht gegenüber Gesunden im Wettbewerb um seinen Arbeitsplatz behaupten könne (vgl. LSG NRW, Urteil vom 4.6.2008, L 12 AL 64/07).